Energetische Gestaltung

Jana Krubert  Dipl.Ing.arch   |   Schulstraße 4   |   85635 Höhenkirchen / München


Für die Eigentümer von Wohngebäuden ist es Pflicht, bei Neuvermietung oder beim Verkauf der Immobilie einen Energieausweis vorzulegen. Ob es ein verbrauchs- oder bedarfsorientierter Energieausweis ist, wird nach Baujahr, Wohnungsanzahl und Wärmedämmstandard unterschieden. Auch Eigentümer von Nichtwohngebäude haben die Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird anhand der drei letzten Abrechnungszeiträume der Heizkosten, für Nichtwohngebäude auch Stromkosten erstellt. Er ist dadurch stark nutzerabhängig. Der Aufwand zur Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises ist erheblich geringer als zur Erstellung des bedarfsorientierten Ausweises und kann somit kostengünstig angeboten werden.

Der bedarfsorientierte Energieausweis geht detailliert auf die Gebäudeform, auf den Dämmstandard und auf die Anlagentechnik ein. Er beschreibt somit ein ausführliches Bild des Gebäudebestands oder auch der Neuplanung. Die Berechnungen für den bedarfsorientierten Energieausweis sind Voraussetzung für eine Energieberatung.